Corona-Virus

Der alu.ch bedauert die Auswirkungen des Coronavirus auf die betroffenen Menschen, wünscht ihnen gute Besserung und hofft, dass die Ausbreitung des Virus so schnell wie möglich eingedämmt werden kann!

Die aktuellen Gegebenheiten rund um Covid-19 haben unvorhersehbaren Einfluss auf unser tägliches Leben wie auch auf diverse Veranstaltungen. Dies betrifft leider auch unsere geplante Generalversammlung und den anschliessenden Alu-Kongress vom 14. Mai 2020. Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation hat der Vorstand entschieden, die Generalversammlung schriftlich durchzuführen.

Wir bedauern sehr, Sie nicht persönlich an unserem alljährlichen Anlass begrüssen zu dürfen. Wir hoffen, Sie alle im laufenden Jahr bei anderen Gelegenheiten treffen zu können und freuen uns auf die GV und den Alu-Kongress am 6. Mai 2021 bei der Stadler Rail in Bussnang.

Der Alu.ch macht eine wöchentliche Umfrage bei den Mitgliedsfirmen und stellt den Mitgliedern die Auswertung anschliessend zur Verfügung.

 

Hilfreiche Links

Gesundheitsschutz in den Firmen
SECO: Merkblatt für Arbeitgeber Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz  – COVID-19
SECO: Prävention von COVID-19, allgemeine Checkliste
BAG: So schützen wir uns

Infos zum Thema Kurzarbeit 
Voranmeldungen von Kurzarbeit können Sie bei der zuständigen Kantonalen Amtsstelle (KAST) einreichen. Zuständig für die Bearbeitung der Voranmeldung ist die KAST des Kantons, in dem sich der Betrieb oder die Betriebsabteilung befindet. Sämtliche Infos betreffend Kurzarbeitsentschädigung sowie die nötigen Formulare finden Sie hier: 
Seco.admin.ch 
Arbeit.swiss 

Spezialregime Bürgschaften für KMU 
Der Bundesrat hat am 20. März 2020 ein umfassendes Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie vorgestellt. Seit dem 26. März 2020 stellen Banken und Postfinance betroffenen Unternehmen mit Überbrückungskrediten Liquidität zur Verfügung, damit sie trotz Corona-bedingten Umsatzeinbussen ihre laufenden Fixkosten decken können. Der Bund sichert Kredite bis 500’000 Franken zu 100 Prozent und Kredite zwischen 500’000 Franken und 20 Millionen Franken zu 85 Prozent ab. Das Instrument hilft nach Auffassung des Bundesrates den kleinen und mittleren Unternehmen zielgerichtet, diese schwierige Phase ohne à-fonds-perdu-Beiträge des Bundes zu überstehen. Unternehmen, die einen Bedarf an Liquidität haben, können diese beziehen und das entsprechende Darlehen über 5 Jahre zurückzahlen. Mehr Informationen

 

Weitere hilfreiche Links: